Ettlingen: Zukunftssichere Innenstadt

Kategorie:

Standortförderung und Leerstand

Innovation im Handel

Organisation und Zusammenhalt

Einwohnerzahl: 39.400
Bundesland: Baden-Württemberg
Jahr der Umsetzung: 2020
Projektvolumen: bis 100.000 €

Warum Best Practice?

  • Erfolgsmodell: Weiterentwicklung des Konzepts und Wiederholung der Förderung im Folgejahr; viele Anfragen von interessierten Innenstadtbeauftragten zwecks Nachahmung
  • Wachsende Mitgliederzahlen: Bei bereits hohen Teilnehmer- /Mitgliedszahlen konnten auch vorherige Trittbrettfahrer für die Solidargemeinschaft der Ettlinger Innenstadt neu gewonnen werden.
  • Synergien: Verknüpfung mit dem Online-Marktplatz „Ettlinger-Platzhirsche“ und dem Ettlinger Geschenkgutschein bringt Synergieeffekte für alle Beteiligten und Systeme

Zielstellung

Was wollen wir erreichen?

  • Ein zukunftsfestes Innenstadt-System für alle Innenstadtakteure erreichen. „Für alle“ soll in diesem Zusammenhang bedeuten, dass nur jene profitieren, die sich auch aktiv in der Innenstadt-Solidargemeinschaft mit einbringen und damit ebenfalls einen Betrag zum zukunftsfesten Innenstadtsystem leisten.
  • Positionierung als Innenstadt, die ihren Kunden ein sicheres und zuverlässiges, bequemes, persönliches und somit attraktives Einkaufserlebnis bietet.
  • Finanzielle Unterstützung für „alle“ im oben genannten Sinne durch die Corona-Pandemie in Mitleidenschaft gezogene Innenstadtakteure

Projektbeschreibung

Was ist unser Projekt? Worum geht es?

Der Fördertopf in Höhe von 100.000 € wurde per Gemeinderatsbeschluss am 24.06.2020 den Innenstadtbetrieben als Soforthilfe in Aussicht gestellt. Diese Förderung diente dazu, Einzelhändler*innen und Gastronomiebetriebe, die durch die Folgen des pandemiebedingten Lockdowns in große wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, kurzfristig finanziell zu unterstützen und so deren Überleben in der Innenstadt zu sichern und damit deren Gesamt-Attraktivität zu erhalten.

Förderfähig waren ausschließlich Betriebe der Branchen Handel, Gastronomie, Hotellerie- und Dienstleistungen, die mit einem stationären Gewerbebetrieb in der funktionalen Innenstadt Ettlingens liegen.

Die Förderung erfolgte anhand eines Kriterienkatalogs, der sich an den Zielen des Einzelhandelskonzeptes orientiert. Da der Service, den die Betriebe vor Ort den Kunden bieten, existenziell zur Erreichung des Oberziels „eines zukunftsfesten Innenstadt-Systems für alle Innenstadtakteure“ ist, wurde nur gefördert, wer die folgenden Grundvoraussetzungen erfüllte:

Fördergrundvoraussetzungen:

  • Mitgliedschaft in der Werbegemeinschaft
  • Handel: Einhaltung von Kernöffnungszeiten unter der Woche 10 – 18:30 Uhr, samstags bis mind. 16 Uhr, Adventssamstage: bis mind. 18 Uhr
  • Eintrag von Grundinformationen auf dem Online-Marktplatz „Ettlinger-Platzhirsche“
  • Annahmestelle des Ettlinger Geschenkgutscheins
  • Teilnahme an den Aktionen und Events des Citymanagements

Die Innenstadtakteure erhielten im Gegenzug folgende Leistungen:

  • Mitgliedschaft in der Werbegemeinschaft zum reduzierten Mitgliedsbeitrag (29€/Monat für 1 Jahr)
  • Kostenübernahme der Gebühren für das Profil auf dem Online-Marktplatz der Ettlinger Platzhirsche (19,99 bzw. 29,98€/Monat für 2 Jahre)
  • Kostenübernahme für die Gebühren „Annahmestelle Ettlinger Geschenkgutschein“ (8€/Monat in 2020) (2021: Umstellung auf ein Kartensystem ohne Gebühren mit Provisionslösung)
  • Fördermöglichkeit von bis zu 2.500 € aus dem von der Stadt zur Verfügung gestellten Fördertopf
  • Betreuung durch das Citymanagement inkl. umfangreicher Marketingleistungen und Aktionen im Sinne eines einheitlichen Marketings, mit dem Ziel der Frequenzsteigerung und der langfristigen Sicherung der Kaufkraft

Durch das Zukunftsversprechen 2020 wurden fünf Gastronomen zu neuen Werbegemeinschaftsmitgliedern. Neu gewonnen wurden ebenso fünf weitere Platzhirsche-Teilnehmer sowie sieben neue Gutscheinannahmestellen in der Innenstadt.

15 Handelsgeschäfte und 11 Gastronomen gaben das Zukunftsversprechen ab, sich an die geforderten Qualitätskriterien zu halten und erfüllten diese auch. Neun dieser 26 taten dies, ohne einen Förderantrag zu stellen. Betriebe, die nicht alle Kriterien erfüllen konnten, stellten keine Anträge auf die Sofort-Hilfe.

Projekt-Fahrplan

Wie sind wir vorgegangen?

  • April 2020 – 4 Wochen: Projektvorbereitung (Bedarfsanalyse, Gespräche zwischen Stadt, Werbegemeinschaft und imakomm, Aufsetzen der Gemeinderat-Vorlage)
  • Mai/Juni 2020 – 3 Wochen: Vorstellung im Verwaltungsausschuss
  • 24. Juni 2020: Gemeinderatsbeschluss Soforthilfe
  • Juli 2020- 1 Woche: Projektumsetzung (Erstellung Antragsformulare, Information der Innenstadtakteure, Kommunikation über Webseite, Bereitstellung Teilnahmeformulare)
  • Fortlaufend bis Jahresende 2020: Ausschüttung der Fördergelder
  • März 2021: Modifizierung der Förderrichtlinien für die zweite Runde
  • 24. März 2021: Gemeinderatsbeschluss über den 12 Punkte Plan zur Öffnung der Innenstadt (finanzielle Soforthilfe als ein Baustein)
  • Ab 1. April bis 30. Juni 2021: Bewerbungsphase für Förderung 2021 (laufendes Projekt)
  • April bis Dezember 2021: Auswertung der Anträge und Auszahlung der Förderungen

Partnerschaften

Wer war mit im Boot?

Stadtverwaltung; Dienstleistungsunternehmen; Einzelhandel; Hotellerie / Gastronomie; Vereine

Konkret: Stadt Ettlingen; imakomm AKADEMIE GmbH; Werbegemeinschaft Ettlingen e.V.

Aufwände

Finanziell:

2020 wurden insgesamt 18 Förderanträge gestellt und davon 17 bewilligt. In diesem Rahmen wurden Fördergelder in Höhe von insgesamt 42.500 Euro ausgeschüttet. Die einzelnen Förderungen betrugen 2.500 Euro.
Hinzu kommen die Übernahme der Kosten für die Profile auf dem Online-Marktplatz „Ettlinger Platzhirsche“ (atalanda), der Teilnahmegebühren am Ettlinger Geschenkgutschein sowie weitere Projektkosten. Diese Aufwände summieren sich nochmals auf 15.500 Euro.

2021 wurden insgesamt 19 Anträge bewilligt und insgesamt 46.160 € Sofort-Hilfen ausbezahlt. Zwei Händler konnten durch die Förderung motiviert werden ihre Öffnungszeiten anzupassen.

 

Personell:

Es wurde keine zusätzliche Personalstelle geschaffen. Die Umsetzung des Projektes erfolgte 2020 mit etwa 10-15 Wochenstunden des City-Managements über etwa vier Monate. Ebenso in 2021. Allerdings haben sich einzelne Anträge aufgrund fehlender Angaben bis in den Dezember gezogen, sodass einzelne Stunden auch in den Folgemonaten angefallen sind. Einzelne Stunden fallen weiterhin an, um zu kontrollieren, dass alle Förderkriterien weiterhin eingehalten werden.

Gut zu wissen

Unsere Tipps für Nachahmer

  • Betriebe, welche im Jahr 2020 eine Förderung erhalten haben, können diese in 2021 erneut beantragen.
  • In der zweiten Runde der finanziellen Sofort-Hilfe haben wir die Förderkriterien beibehalten, jedoch nicht mehr gefordert, dass alle Kriterien erfüllt werden müssen.
  • Die Förderhöhe steigt bei der Erfüllung mehrerer Kriterien, d.h. je mehr Kriterien ein Betrieb erfüllt, desto höher fällt dessen Förderung aus. So hat man die Möglichkeit zumindest einen Anteil zu erhalten, wenn z.B. durch die Filialstruktur eine Teilnahme am Online-Marktplatz nicht möglich ist.
  • Die dauerhafte Einhaltung der Kernöffnungszeiten stellte 2020 als ein gefordertes, aber für einige nicht erreichbares Qualitätskriterium die größte Hürde dar und verhinderte manchen Antrag. Daher haben wir in der zweiten Runde einen On-Top-Bonus von 100% bei Einhaltung der Kernöffnungszeiten aufgerufen. Somit kann ein Einzelhändler eine Förderung in Höhe von bis zu 4.000€ erhalten.
  • Zudem haben wir die Betroffenheit der Betriebe weiter verfeinert, damit ein großer Betrieb mit mehr Mitarbeitern und höheren Verlusten eine höhere Förderung erhält als ein Ein-Mann-Betrieb.